In vielen Gemeindegebieten steht der Bau großer Speicherbecken an. Sie dienen entweder der Beschneiung von Skipisten oder der Bewässerung der Landwirtschaft. Errichtet werden sie ausschließlich in Waldgebieten, die eine wichtige CO2-Senke darstellen. Wir fordern deshalb, dass ihr Bau so naturnah wie möglich und auf landwirtschaftlicher Fläche und nicht in Gemeindewaldgebiet erfolgen soll.
Sowohl in Antholz als auch in Kaltern ist der Bau großer Wasserrückhaltebecken geplant. Während das Reservoir in Antholz einzig der Beschneiung dienen soll, sammeln die Becken im Gemeindegebiet von Kaltern Wasser für die Apfel- und Weinanlagen der Gemeinde. Die 4 geplanten Becken umfassen eine offene Wasserfläche von fünf Hektar mit einer Grundfläche von knapp 14 Hektar. Sie sollen ausschließlich in Waldgebieten angelegt werden.
Wir kritisieren die bestehende Planung aus den folgenden Gründen:
Informationsabend in Kaltern
11.11.2023 – 18.00 Uhr Sparkassengalerie Kaltern
Speicherbecken für die Beschneiung der Pisten vom Kronplatz – Furkelpass.
In Zeiten des Klimawandels und der zunehmenden Vernichtung von Wäldern ist die Zerstörung von CO2-Senken wie Waldgebieten weder wissenschaftlich noch wirtschaftlich gerechtfertigt.
Dem Schutz von Waldgebieten – vor allem jenen in Tallagen, da sie mehr CO2 speichern als Bergwald – muss angesichts der nahenden Klimakatastrophe oberste Priorität beigemessen werden. Die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen sind in keinster Weise geeignet, um der Zerstörung der betroffenen Waldfläche Rechnung zu tragen.
Es gibt zudem keinen Grund, warum für den Bau der Becken nicht landwirtschaftlicher Grund genutzt wird, der als einziger von ihrem Bau profitiert.
Langjährige Datenmessungen zum Gasaustausch über Apfelanlagen der Universität Bozen haben ergeben, dass Apfel- und Weinanlagen nicht mehr CO2 fixieren, als die Herstellung der Produkte Tafelobst und Wein verursacht. Sie stellen damit keine CO2-Senke dar und müssen somit auch nicht geschützt werden.
👉 Wir fordern: Die Waldflächen dürfen als CO2-Senken nicht Speicherbecken, die nur einer Berufsgruppe nutzen, zum Opfer fallen. Sie müssen entweder im landwirtschaftlichen Nutzgebiet angelegt werden oder es müssen dafür ausreichend Ausgleichsflächen geschaffen werden, die entsprechend aufgeforstet werden.
Es gibt keinerlei Gründe, weshalb die Becken, welche die wirtschaftliche Aktivität der Obst- und Weinbauern sichern, nicht auf landwirtschaftlichem Gebiet gebaut werden. Obst- und Weinanlagen dienen rein wirtschaftlichen Zielen. Und auch die oft vorgeschobene landschaftsbildende Funktion stellt nur ein Argument des Tourismus zur Erhöhung der Wertschöpfung dar.
Sie unterliegen daher, anders als die multifunktionellen Waldgebiete, keinem besonderen Schutz.
👉 Wir fordern: Der Bau von Speicherbecken muss gesellschaftlich gerecht erfolgen und darf nicht auf Gemeindegrund umgesetzt werden. Sofern Bewässerungsspeicher nötig sind, sind diese auf der landwirtschaftlichen Fläche zu bauen, die davon wirtschaftlich profitiert.
- Stellungnahme: Ruth Heidingsfelder
- Fotos: Volker Repke
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