In vielen Gemeindegebieten steht der Bau großer Speicherbecken an. Sie dienen entweder der Beschneiung von Skipisten oder der Bewässerung der Landwirtschaft. Errichtet werden sie ausschließlich in Waldgebieten, die eine wichtige CO2-Senke darstellen. Wir fordern deshalb, dass ihr Bau so naturnah wie möglich und auf landwirtschaftlicher Fläche und nicht in Gemeindewaldgebiet erfolgen soll.

Sowohl in Antholz als auch in Kaltern ist der Bau großer Wasserrückhaltebecken geplant. Während das Reservoir in Antholz einzig der Beschneiung dienen soll, sammeln die Becken im Gemeindegebiet von Kaltern Wasser für die Apfel- und Weinanlagen der Gemeinde. Die 4 geplanten Becken umfassen eine offene Wasserfläche von fünf Hektar mit einer Grundfläche von knapp 14 Hektar. Sie sollen ausschließlich in Waldgebieten angelegt werden.

Wir kritisieren die bestehende Planung aus den folgenden Gründen:

Speicherbecken für die Beschneiung der Pisten vom Kronplatz – Furkelpass.

1. Zerstörung wichtiger CO2-Senken

In Zeiten des Klimawandels und der zunehmenden Vernichtung von Wäldern ist die Zerstörung von CO2-Senken wie Waldgebieten weder wissenschaftlich noch wirtschaftlich gerechtfertigt.

Dem Schutz von Waldgebieten – vor allem jenen in Tallagen, da sie mehr CO2 speichern als Bergwald – muss angesichts der nahenden Klimakatastrophe oberste Priorität beigemessen werden. Die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen sind in keinster Weise geeignet, um der Zerstörung der betroffenen Waldfläche Rechnung zu tragen.

Es gibt zudem keinen Grund, warum für den Bau der Becken nicht landwirtschaftlicher Grund genutzt wird, der als einziger von ihrem Bau profitiert.

Langjährige Datenmessungen zum Gasaustausch über Apfelanlagen der Universität Bozen haben ergeben, dass Apfel- und Weinanlagen nicht mehr CO2 fixieren, als die Herstellung der Produkte Tafelobst und Wein verursacht. Sie stellen damit keine CO2-Senke dar und müssen somit auch nicht geschützt werden.

👉 Wir fordern: Die Waldflächen dürfen als CO2-Senken nicht Speicherbecken, die nur einer Berufsgruppe nutzen, zum Opfer fallen. Sie müssen entweder im landwirtschaftlichen Nutzgebiet angelegt werden oder es müssen dafür ausreichend Ausgleichsflächen geschaffen werden, die entsprechend aufgeforstet werden.

2. Naturfeindlich

Die Speicherbecken sollen nach den aktuellen Bestimmungen gebaut werden. Das heißt: naturfeindlich und nicht zugänglich für die Bevölkerung. Es werden tote Wasserflächen geschaffen, die mit Folie und Schotter ausgekleidet und umzäunt sind.

Damit sind sie weder für Menschen noch für Tiere und Pflanzen zugänglich und dienen rein wirtschaftlichen Interessen: der Bewässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen.

In zahlreichen europäischen Ländern wird der Bau von Speicher- und Regenrückhaltebecken schon seit langem dazu genutzt, effektiv Renaturierung zu betreiben und naturnahe Flächen mit Biotopen und Naherholungsräumen zu schaffen.

Österreich, die Schweiz und Deutschland beweisen damit nicht nur, dass es möglich ist, Speicherbecken ökologisch und gesellschaftlich verträglich zu gestalten, sondern auch, dass die Schaffung von naturnahen Zonen und Freizeitbereichen möglich ist, ohne die technischen und wirtschaftlichen Ziele der Wasserspeicherung zu vernachlässigen.

👉 Wir fordern: Der Bau der Speicherbecken hat ökologisch und gesellschaftlich verträglich zu erfordern und muss die Schaffung von Pflanzzonen, Tierrückzugsorten sowie Bade- und Erholungsbereichen beinhalten. Dazu sollen die Becken mit naturnahen Materialien ausgekleidet und mit einem naturnahen Schilf- und Pflanzgürtel versehen werden, in dem sich Pflanzen und Tiere ansiedeln können. Wo ein Zugang für die Öffentlichkeit möglich ist, sollen sie zusätzlich mit einem Ufer- oder Strandbereich ausgestattet werden, der es der Bevölkerung ermöglicht, den Raum zur Erholung und Freizeitgestaltung zu nutzen.

3. Störung unnötiger Naturräume und Ruhezonen

Die Becken werden in Mischwäldern angelegt. Mischwälder weisen eine hohe Biodiversität auf und sind deshalb hochresilient gegen den Klimawandel. Dagegen stellen Apfel- und Weinanlagen intensiv genutzte und artenarme Gebiete dar, die kaum schützenswert sind.

Das Speicherbecken im Montiggler Wald soll außerdem in einer als Ruhegebiet ausgewiesenen Zone gebaut werden. Laut Artikel 4 des Gebietsplandekrets ist hier aber jegliche landschaftliche Veränderung untersagt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Bewässerungsbecken, die ausschließlich landwirtschaftliche Aktivität bevorzugen, nicht auf Obst- und Weinflächen erbaut werden, sondern in Schutzzonen von allgemeinem Interesse!

Die Verbindungsleitungen werden zudem fast gänzlich durch naturbelassene Waldgebiete geführt und nicht entlang von bestehenden Infrastrukturen. Dies erhöht unnötigerweise die Belastung für die ohnehin schon gestressten Gebiete und trägt zu ihrer Fragilität bei.

👉 Wir fordern: Geschützte Ruhezonen müssen geschützt bleiben und dürfen nicht der Partikularinteressen Einzelner zum Opfer fallen. Nötige Eingriffe müssen auf das Minimum begrenzt sein und bereits bestehende Infrastruktur genutzt werden. Der Bau sollte auf der Fläche erfolgen, die von ihnen hauptsächlich profitiert: Obst- und Weinanlagen.

4. Bevorzugung von Partikularinteressen zu Lasten der Allgemeinheit

Speicherbecken, die ausschließlich der Bewässerung von Weinbergen und Apfelanlagen dienen, und auf Gemeindegrund liegen, der allen Bürgerinnen und Bürgern der betroffenen Gemeinden gehört, ist eine ungerechtfertigte Bevorteilung einer Berufsgruppe.

Es gibt keinerlei Gründe, weshalb die Becken, welche die wirtschaftliche Aktivität der Obst- und Weinbauern sichern, nicht auf landwirtschaftlichem Gebiet gebaut werden. Obst- und Weinanlagen dienen rein wirtschaftlichen Zielen. Und auch die oft vorgeschobene landschaftsbildende Funktion stellt nur ein Argument des Tourismus zur Erhöhung der Wertschöpfung dar.

Sie unterliegen daher, anders als die multifunktionellen Waldgebiete, keinem besonderen Schutz.

👉 Wir fordern: Der Bau von Speicherbecken muss gesellschaftlich gerecht erfolgen und darf nicht auf Gemeindegrund umgesetzt werden. Sofern Bewässerungsspeicher nötig sind, sind diese auf der landwirtschaftlichen Fläche zu bauen, die davon wirtschaftlich profitiert.

  • Stellungnahme: Ruth Heidingsfelder
  • Fotos: Volker Repke
By Published On: 03/11/2023